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BTV informiert

  • 18.11.2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat gestern die Corona-Alarmstufe ausgerufen, auch für den Tennissport gibt es daher einige Änderungen. In der Halle darf künftig bspw. nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel gespielt werden. Für beschäftigte Personen (z. B. Trainerinnen und Trainer, Hausmeister) ist - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbstständig sind - auch weiterhin ein Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag ausreichend.


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