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Corona-Nutzungsordnung der Tennisanlage des TCE

  • 12.05.2020

Sehr geehrte Tennisfreunde und Vereinsmitglieder des TCE,

 

laut der jüngsten Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist es ab 11.05.2020 wieder gestattet, Tennis auf unserer Vereinsanlage zu spielen. Allerdings wird das generelle Verbot zunächst durch einen eingeschränkten Betrieb ersetzt, sodass nicht sofort das volle Vereinsleben möglich ist, das wir alle derzeit vermissen. Zu Beginn müssen wir uns mit dem reinen Sporttreiben begnügen. Um mit diesem Startszenario verantwortungsvoll umzugehen, haben wir - der Vereinsvorstand - Rahmenbedingungen geschaffen, um unseren gemeinsamen Sport auszuüben und dennoch unser aller Gesundheit zu schützen.

Aus diesem Grund gelten ab sofort die folgenden Vorgaben für die Nutzung der Tennisanlage, die es von allen Mitgliedern des TCE einzuhalten gilt:

 

 

Corona Nutzungsordnung TCE

 


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